Verordnung der Bildungsdirektion für Tirol, Umstellung auf Ampelfarbe „Orange“

Bei der Ampelfarbe „Orange“ ist für alle Schulen im Präsenzunterricht (Unterricht an der Schule) Folgendes zu beachten:

  • Es gelten erhöhte Schutzmaßnahmen.

  • Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Schülerinnen und Schüler, denen das Tragen eines MNS aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung (z.B. SPF-Schülerinnen und Schüler) nicht zugemutet werden kann, müssen keinen MNS tragen.

  • Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen nicht mehr durchgeführt bzw. besucht werden.

  • Die Schulleitung hat Regelungen für den Unterrichtsbeginn, die Pausen und das Unterrichtsende zu treffen, um Kontakte zu minimieren und Personenansammlungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck kann der Unterrichtsbeginn für einzelne Klassen unterschiedlich festgelegt werden. Gemeinsame Mittagspausen sollen vermieden werden.

  • Angebote schulfremder Personen bzw. Einrichtungen dürfen nicht mehr in Anspruch genommen werden. Ausgenommen davon sind Personen, die gesundheitliche, physische oder psychische Unterstützungs- und/oder Betreuungsleistungen am Schulstandort erbringen (z. B. Schulpsycholog/inn/en, Schulsozialarbeiter/innen, Pflegepersonal, Sprachhelfer/innen, Schul- oder Standortassistent/inn/en).

  • Singen und Musizieren im Unterricht in geschlossenen Räumen hat zu unterbleiben.

  • Bewegung und Sport ist vorrangig im Freien, jedenfalls aber mit erhöhtem Sicherheitsabstand (zwei Meter) durchzuführen. Kontaktsportarten sind unzulässig.

  • Konferenzen finden ausschließlich online statt.